Vorträge und Interviews -Themenbereiche: Gesundheit/Krankheit, Selbsterfahrung, Persönlichkeitsentwicklung, Bedeutung und Nutzen von
Symptomkomplexen in der Selbsterfahrung
Für Neuklienten biete ich ein kostenlosen, telefonisches Erstgespräch an. Nach einer individuellen Kennenlernphase sind auch Online-Termine möglich.
Erstattungsmöglichkeiten
Mit einer privat-ärztlichen Verordnung für Physiotherapie können sie bei mir über ihre Versicherung abrechnen.
Heilpraktikerleistungen werden tarifabhängig von privaten Versicherungen oder einer Heilpraktikerzusatzversicherung bis zu 100 % übernommen.
Die Beihilfe übernimmt nur kleinere Rechnungsbeträge, besonders im Rahmen psychotherapeutischer Heilpraktikerleistungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten nicht. Bei privaten physiotherapeutischen Leistungen kann man sich bei seiner gesetzlichen Krankenkasse zum
Kostenerstattungsprinzip erkundigen. Darüber können ggf. Kosten erstattet werden.
Als Selbstzahler erhalten Sie eine Rechnung, die Sie unter Sonderausgaben (außerordentliche Belastungen) in der Steuererklärung geltend machen können.